
In modernen Demokratien diejenige der drei staatlichen Gewalten, die verfassungsrechtlich dafür zuständig ist, Gesetze zu beschließen.
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gesetzgebende Gewalt, Legislative, die dem Staat zustehende Befugnis, Gesetze zu erlassen (Gewaltenteilung). Im Ständestaat des späten Mittelalters lag die gesetzgebende Gewalt beim Landesherrn unter Zustimmung der Stände, im absolutistischen Staat beim Landesherrn allein. In der konstitutionellen M...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Siehe unter Legislative.
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https://www.lexexakt.de/glossar/gesetzgebendegewalt.php

Gesetzgebende Gewalt (legislative Gewalt), die Staatsgewalt, insofern sie auf dem Gebiet der Gesetzgebung in Thätigkeit tritt. Eine veraltete Theorie will die Staatsgewalt einer Dreiteilung unterziehen, indem zwischen gesetzgebender, richterlicher und Exekutivgewalt unterschieden und indem für die g. G. eine Teilung derselben zwischen dem Monarch...
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html
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